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SWK 23, 15. August 1996, Seite R 73
Motorbootabgabe Kärnten
• Die KärntnerMotorbootabgabe kann nach der in der Zulassungsurkunde ausgewiesenen Antriebsleistung berechnet werden - (§ 6 Krnt. MotorbootAbgG 1992), (Abweisung)
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