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SWK 23, 15. August 1996, Seite 073

Kanalanschlußgebühr OÖ

Kanalanschlußgebührist auch zu entrichten, wenn ein bisheriger Reinwasserkanal an eine neue Kanalisationsanlage angeschlossen wird und damit für die Ableitung aller Abwässer gesorgt ist - (§ 1 Abs. 1 lit. a OÖ Interessentenbeiträge-Gesetz), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE)
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