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Zufluß von Geschäftsführerbezügen
(A. B.) - Der Geschäftsführer einer GmbH hat grundsätzlich auch die tatsächliche Verfügungsmacht über die zu seinen Gunsten ausgestellten Gutschriften inne. Es obliegt daher der GmbH, den ihrem Rechtsstandpunkt entsprechenden Sachverhalt in einer der behördlichen Feststellung zugänglichen Weise dar- und unter Beweis zu stellen und eine ihr eingeräumte Gelegenheit zur nachvollziehbaren Darstellung jener wirtschaftlichen Situation zu nutzen, die eine Verfügung des an ihr beteiligten Geschäftsführers über die gutgeschriebenen Beträge im konkreten Zeitraum nicht zugelassen hätte. Der Inhalt der Abgabenerklärungen und der ihnen angeschlossenen Bilanzen kann eine (nach Lage des Falles erforderliche) Beantwortung der behördlichen Anfrage über die wirtschaftliche Unmöglichkeit einer Verfügung des Geschäftsführers über seine Bezüge nicht ersetzen, weil Verbindlichkeiten und Verluste eines Unternehmens über seine Liquiditätslage noch keine verläßliche Auskunft geben. Die der Abgabenbehörde in der Bestimmung des § 115 BAO auferlegte Verpflichtung findet im Spannungsverhältnis zu den Obliegenheiten des Abgabepflichtigen nach § 119 BAO dort ihre Grenze, wo der Abgabepflichtige die Leistung des ihm zukommenden Be...