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SWK 23, 15. August 1996, Seite R 73

Parkometergesetz Wien

Bei Versäumung der Frist zur Erteilung einerLenkerauskunft kann die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bewilligt werden - (§ 1 a Wr. ParkometerG), (Aufhebung wegen Unzuständigkeit der belangten Behörde)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE)
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