Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Aufschließungsbeitrag NÖ
• EinAufschließungsbeitrag anläßlich der Bewilligung eines Bauplatzes ist dann nicht vorzuschreiben, wenn schon einmal ein Aufschließungsbeitrag aufgrund eines schriftlichen Bescheides vorgeschrieben wurde - (§ 14 Bauordnung für NÖ 1883), (Abweisung)
()