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SWK 23, 15. August 1996, Seite R 72

Zinsen: Abzugsfähigkeit

Zinsenfür Schulden, die der Steuerpflichtige anläßlich des Erwerbes oder der Herstellung eines sowohl betrieblichen als auch privaten Zwecken dienenden Hauses eingeht, sind mit dem betrieblichen Anteil als Betriebsausgaben abzugsfähig - (§ 4 Abs. 3 EStG 1972), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE)
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