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SWK 23, 15. August 1996, Seite R 73

Lustbarkeitsabgabe Stmk.

DerKriegsopferzuschlag von 20% zur Lustbarkeitsabgabe in der Steiermark kann nach Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof mit Erkenntnis , Slg. Nr. 13651, nicht mehr eingehoben werden - (§ 5 Grazer Lustbarkeitsabgabeordnung), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

(2 Erk. , 0040, 0041)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE)
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