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iFamZ 4, August 2016, Seite 212

Kein Unterhaltsvorschuss für ein Kind aus einem Drittstaat (Mongolei)

iFamZ 2016/129

§ 2 Abs 1 UVG; § 9 Abs 3 BFA-VG

Ein Kind mit mongolischer Staatsangehörigkeit hat trotz eines humanitären Bleiberechts in Österreich nach § 9 Abs 3 BFA-VG keinen Unterhaltsvorschussanspruch.

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
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