zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
iFamZ 4, August 2016, Seite 212

Kein Unterhaltsvorschuss für ein Kind aus einem Drittstaat (Mongolei)

iFamZ 2016/129

§ 2 Abs 1 UVG; § 9 Abs 3 BFA-VG

Ein Kind mit mongolischer Staatsangehörigkeit hat trotz eines humanitären Bleiberechts in Österreich nach § 9 Abs 3 BFA-VG keinen Unterhaltsvorschussanspruch.

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
Daten werden geladen...