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Kindererziehungszeiten im EU-Ausland
iFamZ 2016/144
§ 227a ASVG; VO (EG) 883/2004; VO (EG) 987/2009
In Italien zurückgelegte Kindererziehungszeiten sind in Österreich nicht als Versicherungszeiten anzuerkennen, wenn davor keine Erwerbstätigkeit in Österreich ausgeübt wurde.