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iFamZ 4, August 2016, Seite 200

Unbefristete Aussetzung von Kontaktrechten

iFamZ 2016/116

Art 8 EMRK

EGMR , Bsw-Nr 20.106/13, Buchleither gg Deutschland (4:3 Stimmen; abweichendes Sondervotum)

Das Gericht hat die Gründe für eine Aussetzung des Kontaktrechts (Umgangsrechts) eines Elternteils regelmäßig zu überprüfen. Wird eine Aussetzung nicht ausreichend begründet, kann dieser Mangel durch verfahrensrechtliche Möglichkeiten (neuerliche Anregungen) ausgeglichen werden.

Der Bf trennte sich von der Mutter kurz nach der Geburt seiner im Jahr 2003 geborenen Tochter. Das Kind lebt bei der Mutter, die alleine das Sorgerecht hat. Ab 2004 bis 2007 fanden begleitete Kontakte statt. Im S. 201 Dezember 2008 setzte das Gericht die Kontakte aus. Nachdem zwischenzeitlich dem Vater das Recht gewährt worden war, seine Tochter alle zwei Wochen zwei Stunden zu sehen (April 2011), schloss das OLG im Oktober 2012 das Umgangsrecht auf Dauer aus. Begründet wurde dies mit der Äußerung des mittlerweile neunjährigen Kindes, den Vater nach vier Jahren Kontaktlosigkeit nicht sehen zu wollen. Der Kontakt sei zwar laut Gutachten nicht gegen das Kindeswohl, zunächst müsse jedoch die Kommunikation zwischen den Eltern verbessert werden, als Bedingung für die Auflösung des Loyalitätskonflikts des Kindes. Einziger Ausweg s...

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