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Anspruch auf Ausgleichszulage in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
iFamZ 2016/158
Im Fall einer Lebensgemeinschaft wird – anders als bei Ehegatten – das Einkommen des Lebensgefährten bei der Beurteilung des Anspruchs auf Ausgleichszulage nicht angerechnet. Hier kommt nur die Berücksichtigung im Einzelnen festgestellter, bedarfsmindernder Zuwendungen des Lebensgefährten in Betracht.
Die Revisionswerberin lebt seit vielen Jahren gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten in einer von ihr gemieteten Wohnung. Sie trägt ua insb die Kosten dieser Wohnung allein. Ihr Lebensgefährte trägt zumindest 80 % der Kosten für Lebensmittel, Kosmetik- und Hygieneartikel udgl, stellt sein Fahrzeug auch für gemeinsame Fahrten mit der Klägerin zur Verfügung, schafft Elektrogeräte und Fernseher an und übernimmt Kosten für etwaige Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten in der Wohnung. In ihrer Revision macht die Klägerin als erhebliche Rechtsfrage geltend, dass sie mit ihrem Lebensgefährten auch in einer Wirtschaftsgemeinschaft lebe, in der sie auch erhebliche Leistungen erbringe. Im Rahmen dieser Wirtschaftsgemeinschaft seien die von ihr und ihrem Lebensgefährten erbrachten Leistungen nicht isoliert zu betrachten, sondern gemeinsam. Nur ein danach sic...