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Bei Bemessung des Kindesunterhalts zählt das von der Ehefrau des unterhaltspflichtigen Vaters bezogene Kinderbetreuungsgeld nicht als Einkommen
iFamZ 2016/126
Der Gesetzgeber hat in § 42 KBGG eindeutig zum Ausdruck gebracht, dass er im Bereich des Unterhaltsrechts das Kinderbetreuungsgeld nicht als Einkommen des unterhaltsberechtigten Kindes oder Elternteils behandelt haben will. Das von der Ehefrau des Unterhaltspflichtigen bezogene Kinderbetreuungsgeld mindert daher deren Unterhaltsanspruch gegenüber ihrem Ehemann nicht, diese Unterhaltspflicht ist somit bei der Festsetzung der Unterhaltsverpflichtung des Ehegatten (Vaters) für sein Kind – in Anwendung der Prozentwertmethode durch einen Abzug von 3 % – zu berücksichtigen (RIS-Justiz RS0124356 [T10, T 14, T 15]). Mit dieser Rsp, an der der OGH auch nach Kritik in der Lehre festgehalten hat (vgl Kolmasch, Auswirkungen des Kinderbetreuungsgeldes auf Unterhaltsansprüche und -pflichten des Beziehers, Zak 2009, 67 f mwN), steht die Entscheidung des Rekursgerichts im Einklang.