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Keine Rechtsmittellegitimation eines Bewohnervertreters bei Unzulässigerklärung
iFamZ 2016/156
LG Innsbruck , 54 R 60/16v
Der Rekurs eines Sachwalters in Vertretung des Bewohners gegen den Beschluss auf Unzulässigerklärung einer Freiheitsbeschränkung ist als unzulässig zurückzuweisen (Strickmann, Heimaufenthaltsrecht2 207). Ihm fehlt ebenso die Rechtsmittellegitimation wie dem Bewohner. Wird nämlich eine Freiheitsbeschränkung für unzulässig erklärt, ist kein Eingriff in dieses Grundrecht zu erkennen, sodass weder der Bewohner noch zB die Vertrauensperson, die ausschließlich die Interessen des Bewohners wahrnehmen kann, beschwert sind (LGZ Wien , 42 R 374/09z, iFamZ 2009/243, 353 [Ganner]; EFSlg 124.028).
Dem Sachwalter kommen auch keine eigenen Zwangsbefugnisse zu. Er kann also keine Freiheitsbeschränkung anordnen oder genehmigen.
Michael Ganner