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Ehescheidungsgründe in der EU und der Schweiz
Zerrüttungs- oder Verschuldensprinzip?
Spielt das Verschulden als Scheidungsvoraussetzung noch eine Rolle im Scheidungsrecht der EU-Mitgliedstaaten? Welches Prinzip kennzeichnet das maltesische Recht, das eine Scheidung erst seit zulässt, oder das polnische Recht, das seit 1999 neben der Scheidung eine Trennung von Tisch und Bett kennt? Ist auch eine Scheidung ohne Behauptung eines besonderen Grundes, zB Zerrüttung der Ehe, möglich?
I. Ein erster Überblick
In einigen EU-Mitgliedstaaten stellt das Verschulden eines Ehepartners am Scheitern der Ehe keine Scheidungsvoraussetzung dar. Dies gilt zB für Deutschland, Estland, Irland, Kroatien, Lettland, Malta, die Niederlande, Slowenien, die Slowakei oder Tschechien. Hingegen ist zB in Belgien, Bulgarien, Frankreich, Griechenland, Luxemburg, Polen, Portugal, Rumänien oder Zypern das Verschulden entweder im Rahmen des Scheidungsgrundes als Indiz der Zerrüttung oder als selbständige Scheidungsvoraussetzung von Bedeutung.
Wiederum andere Rechtsordnungen verlangen keinen Scheidungsgrund; als Beispiele können Finnland (§§ 25 f EheG), Schweden (Kap 5 §§ 1 ff EheGB) oder Spanien (Art 86 iVm Art 81 Código civil) genannt werden.
Im Folgenden werden die Scheidungsgründe in einzelnen EU-Mitgliedstaaten...