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iFamZ 4, August 2016, Seite 274

Die fachliche Stellungnahme in der Familien- und Jugendgerichtshilfe

Das umfangreichste „Produkt“

Julia Biberauer, Heidemarie Haberleitner und Sylvia Hintersteiner

Im Rahmen einer fachlichen Stellungnahme sollen Informationen über den Verfahrensgegenstand oder abgrenzbaren Teilen erhoben werden, die das Gericht bei der Entscheidungsfindung, vor allem in Obsorge- und Kontaktrechtsstreitigkeiten, unterstützen sollen. Im Zuge dessen werden umfangreiche Erhebungen durchgeführt, um ein möglichst differenziertes Bild über die Familie und deren individuelle Situation hinsichtlich Risiken und Chancen zur Sicherung des Kindeswohls zu zeichnen.

I. Regelung durch den konsolidierten Erlass zur Familiengerichtshilfe

A. Tätigkeit der Familiengerichtshilfe im Rahmen der fachlichen Stellungnahme

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Familien- und Jugendgerichtshilfe (FJGH) aus den Fachbereichen Bildungswissenschaften, Psychologie und Sozialarbeit werden in Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren jeweils im Auftrag des Gerichts tätig und sind an den richterlichen Auftrag gebunden. Die Hauptaufgabe im Zuge der fachlichen Stellungnahme liegt darin, das Gericht mittels verschiedener Erhebungen zur spezifischen familiären Situation bei der Entscheidungsfindung zu unterstützen. Für die Erhebungen steht der FJGH ein zeitlicher S. 275 Rahmen von zumindest acht bis zwölf Woche...

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