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iFamZ 4, August 2016, Seite 226

Sonstige Rechte, Persönlichkeitsrechte, Vollzug der Unterbringung

iFamZ 2016/154

§§ 1 Abs 1, 33 Abs 1, 34a UbG

LG Linz , 15 R 24/16d

§ 34a UbG eröffnet eine gerichtliche Zulässigkeitskontrolle für alle (behaupteten) Rechtseingriffe während der Unterbringung, einschließlich der Ausgestaltung des Vollzugs (hier: Anhaltung in einer forensischen Station) und unabhängig davon, ob die fragliche Maßnahme im Vollzugsrecht des UbG ausdrücklich determiniert ist oder nicht (Kopetzki, RdM 2014/221).

(…) In der Unterbringungsverhandlung am wurde die weitere Unterbringung der Patientin bis zum für zulässig erklärt. Am Ende dieser Verhandlung verlas das Erstgericht den Antrag der Patientenanwaltschaft auf Überprüfung nach § 34a UbG, weil die Patientin (zu Unrecht) in einer forensischen Abteilung untergebracht sei und dadurch ihre sonstigen Rechte verletzt seien und sprach sodann aus, dass dieser Antrag zurückzuweisen sei.

Es ergibt sich auch aus § 1 Abs 1 UbG ein allgemeiner Schutzauftrag, wonach die Persönlichkeitsrechte psychisch Kranker besonders zu schützen sind und ihre Menschenwürde unter allen Umständen zu achten und wahren ist.

Der OGH führte in einem ähnlich gelagerten Fall (7 Ob 107/14g) aus, dort wurde ein Jugendlicher auf einer forensischen Abteilung untergebracht, d...

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