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iFamZ 2, April 2015, Seite 87

Der Gefährdungseinwand wirft als Einzelfallentscheidung in der Regel keine erhebliche Rechtsfrage auf

iFamZ 2015/79

Art 13 HKÜ; § 62 AußStrG

Nach stRsp schließt die Maßgeblichkeit des Ermessens im Einzelfall eine richtungweisende Entscheidung des OGH grundsätzlich aus (6 Ob 230/11h). Anderes würde nur bei gravierenden, an die Grenze des Missbrauchs gehenden Fehlern gelten (3 Ob 131/04t; RIS-Justiz RS0007104, RS004088). Ob ein Rückführungshindernis iSd Art 13 Abs 2 HKÜ vorliegt, ist eine typische Einzelfallbeurteilung (RIS-Justiz RS0074552 [T3]).

Im Rahmen der nach Art 13 Abs 2 HKÜ vorzunehmenden Ermessensübung sind Authentizität und Ernsthaftigkeit des vom Minderjährigen geäußerten Wunsches sowie das Gewicht der dafür vorgebrachten Gründe gegen die Gesamtzielsetzung des HKÜ abzuwägen (6 Ob 217/14a). Ein Überschreiten des den Vorinstanzen hier zukommenden Beurteilungsspielraums vermag die Revisionsrekurswerberin nicht aufzuzeigen.

Rubrik betreut von: Fucik
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