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iFamZ 2, April 2015, Seite 83

Leihmutterschaft in Brasilien

Freiheit im Familienplanungsgesetz

Débora Gozzo

Es gibt wahrscheinlich keinen Ort auf der Welt, an dem ein Leihmutterschaftsvertrag – ob gesetzlich geregelt oder nicht – nicht für Probleme sorgt. Es geht um Frauen, die ein Kind nicht austragen können und die Gebärmutter einer Dritten benötigen, um dieses Kind zu bekommen. Obwohl die Thematik nicht ganz neu ist, gibt es in vielen Ländern keine Regelung. In Lateinamerika wird die Leihmutterschaft zB in Uruguay in bestimmten Fällen durch ein Gesetz aus dem Jahr 2013 erlaubt. Im Gegensatz dazu ist sie in Argentinien verboten. In Brasilien gibt es bisher kein Gesetz über Leihmutterschaft oder über die neuen Techniken der Fortpflanzungsmedizin. Man kommt trotzdem mit einer standesrechtlichen Verordnung der Ärztekammer zur Fortpflanzungsmedizin aus dem Jahr 2013 ganz gut zurecht. Wenn es sich um juristische Fragen handelt, dann muss man allerdings vor Gericht gehen, um eine Entscheidung einzuholen.

In der brasilianischen Verfassung ist die Freiheit der Familienplanung festgeschrieben – auch in Bezug auf die künstliche Befruchtung im Allgemeinen, die schon im Jahr 1996 geregelt wurde. Aus diesem Prinzip wird auch das Recht auf die sexuelle Reproduktion abgeleitet. Seit 2012 liegt ein Ges...

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