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iFamZ 2, April 2015, Seite 67

Kein Anspruch auf Waisenpension während Vorbereitung auf die Externistenreifeprüfung in einer Maturaschule mit „Lernfreiheit“

iFamZ 2015/53

§ 252 Abs 2 Z 1 ASVG

Strittig ist im Revisionsverfahren ausschließlich die Frage, ob sich der Kläger über den hinaus in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet, die seine Arbeitskraft überwiegend beansprucht (§ 252 Abs 2 Z 1 ASVG). Wie der OGH in der einen durchaus vergleichbaren Sachverhalt betreffenden Entscheidung 10 ObS 14/02k (SSV NF 16/133) näher begründet hat, stellt eine jahrelange ausschließlich selbstbestimmte Vorbereitung auf die Zulassungsprüfung zur Externistenreifeprüfung keine Schulausbildung iSd § 252 Abs 2 Z 1 ASVG dar. (…)

Die Ausführungen in dieser Entscheidung treffen weitgehend auch auf den Kläger zu, der im maßgebenden Zeitraum seit dem Wintersemester 2010/2011 nach den Feststellungen zunächst durchschnittlich drei Stunden wöchentlich und seit September 2011 überhaupt nicht mehr den Unterricht an der Maturaschule besucht hat, sondern sich im Selbststudium auf einzelne Zulassungsprüfungen vorbereitet hat. Der Umstand, dass der Kläger in diesem Zeitraum einzelne Zulassungsprüfungen zur Externistenprüfung erfolgreich absolviert hat, während andere Zulassungsprüfungen weiterhin ausständig sind, führt entgegen der Rechtsansicht des Klägers nicht dazu, dass er in diesem Zeitraum eine Schulausb...

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