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iFamZ 2, April 2015, Seite 72

Ärztliche Behandlung

iFamZ 2015/65

§ 35 UbG

BG Graz-Ost , 219 Ub 30/13z

Die intravenöse Verabreichung von Haldol ohne die Durchführung eines EKG-Monitorings entspricht nicht den anerkannten Methoden und Grundsätzen der medizinischen Wissenschaft und ist daher unzulässig. Gem § 35 Abs 1 UbG darf der Kranke nur nach den Grundsätzen und anerkannten Methoden der medizinischen Wissenschaft ärztlich behandelt werden. Ebenso unzulässig war die 5-Punkt-Fixierung, weil sie lediglich dem Zweck dieser Behandlung diente.

Rubrik betreut von: Ganner
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