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Subsidiarität der Sachwalterbestellung bei Vorliegen einer Vorsorgevollmacht
iFamZ 2015/60
Die Erteilung einer Vorsorgevollmacht schließt die Sachwalterbestellung nur dann aus, wenn der Vorsorgebevollmächtigte die Aufgaben des Vollmachtgebers erfüllen kann und auch tatsächlich erfüllt. Besteht eine Interessenkollision und kann der Vorsorgebevollmächtigte deswegen nicht tätig werden, so kann doch ausnahmsweise ein Sachwalter bestellt werden, weil dann der in § 284g ABGB genannte Fall der Untätigkeit des Bevollmächtigten vorläge.