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iFamZ 2, April 2015, Seite 69

Schadenersatz (Amtshaftung) aufgrund pflegschaftsgerichtlicher Genehmigung des Erwerbs von Aktien

iFamZ 2015/59

§ 220 ABGB

Ist der Schaden bereits mit dem (gerichtlich genehmigten) Erwerb der risikoreichen Wertpapiere eingetreten, kann kein Zweifel daran bestehen, dass die Schädigung auch in den Normzweck der übertretenen Vorschrift fällt, sollten doch gerade derartige „unsichere“ Anlageformen hintangehalten werden. Ebenso ist evident, dass ein solcher rechtswidrig herbeigeführter Nachteil, der im Erwerb und im dadurch herbeigeführten Halten einer risikoreichen anstelle einer risikolosen Geldanlage liegt, auch bei Erreichen der Volljährigkeit weiterbesteht, soweit die Veranlagung aufrecht bleibt, sollen doch die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften sicherstellen, dass der Minderjährige bei Vollendung des 18. Lebensjahres nur ausreichend sichere Werte in seinem Vermögen vorfindet.

Die am geborene Klägerin erhielt 2003 nach dem Tod ihres Vaters einen Pflichtteil von 64.000 Euro. Nach Beratung bei zwei Banken über mögliche Veranlagungsformen beantragte die Mutter der Klägerin die pflegschaftsgerichtliche Genehmigung für die Veranlagung von 39.000 Euro in eine Erlebensversicherung, von 21.900 Euro in ein Vermögenssparbuch und für den Einbehalt von 3.090 Euro zur Deckung der...

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