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Sachwalterumbestellung – Liegenschaftsverkauf ohne Genehmigung
iFamZ 2013/228
Eine Sachwalterumbestellung setzt voraus, dass das Wohl der Betroffenen eine solche Maßnahme erfordert, wobei dies nicht allein von einem materiellen Gesichtspunkt aus zu beurteilen, sondern auch auf die Befindlichkeit und den psychischen Zustand abzustellen ist. Die Bestellung eines Familienfremden statt eines Nahestehenden (hier des langjährigen Lebensgefährten) erfordert von Amts wegen die Klärung der Frage, wie sich dies auf die Psyche der Betroffenen auswirken wird.
Die Tatsache, dass der bisherige Sachwalter dem Gericht weder den Liegenschaftsbesitz der Betroffenen bekanntgegeben noch die notwendige Genehmigung des Gerichts für dessen Verkauf eingeholt hat, führt ohne Erhebung weiterer Sachverhaltsgrundlagen nicht zwingend zum Schluss, dass der Sachwalter für eine weitere Ausübung des Amtes ungeeignet ist. Dabei sind die konkreten Umstände zu berücksichtigen, insb dass der Sachwalter ein juristischer Laie ist und er selbst das Gericht (wenn auch verspätet) vom Liegenschaftsverkauf informierte, sodass schon deshalb kein Anlass zur Befürchtung bestand, er habe mit der Absicht, den Vorgang zu verheimlichen oder gar die Betroffene, um die er sich seit ...