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iFamZ 6, Dezember 2013, Seite 314

Aus der Erbrechtspraxis des Dr. T.

Umfasst die Nachlassseparation auch die vom Erblasser auf seinen Todesfall verschenkten Liegenschaften?

Dr. T.

In einem kürzlich an den Autor herangetragenen Fall hinterließ der Erblasser Witwe, Sohn und Tochter. In seinem Testament setzte er die Witwe und den Sohn je zur Hälfte zu Erben ein, sodass der Tochter bloß der Pflichtteil gebührte. Der Erblasser war sehr vermögend, entsprechend hoch daher die Pflichtteilsforderung der Tochter, deren Vertreter wegen verschiedener Machenschaften von Witwe und Sohn die Stellung eines Separationsantrags überlegte, wobei aber schon bekannt war, dass der Erblasser einige seiner Liegenschaften teils an den Sohn, teils an dritte Personen auf seinen Todesfall verschenkt hatte. Wirklich effizient würde die Nachlassabsonderung aber nur dann sein, wenn auch die auf den Todesfall verschenkten Liegenschaften von ihr erfasst wären.

Die Tochter als Noterbin muss ihre Forderung gar nicht eigens bescheinigen, weil sich diese ohnehin aus dem Gesetz ableitet. Allerdings wird sie aufgrund konkreter Umstände behaupten müssen, dass ohne Nachlassseparation die Einbringlichkeit ihrer Pflichtteilsforderung gefährdet wäre. Die bloß abstrakte Möglichkeit der Beeinträchtigung reicht nicht aus. Der Antragsteller muss konkrete Umstände behaupten, die bei vernünftiger Überlegung ...

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