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Etwas Neues zu beginnen ist immer riskant!
Ein Blick in das Jahresinhaltsverzeichnis der iFamZ 2013 zeigt, wie viel „Neues“ im Kindschaftsrecht im Zuges des KindNamRÄG 2013 initiiert wurde. So steht auch im aktuellen Heft eine neu geschaffene Institution im Mittelpunkt, die – viel früher als geplant und noch mitten im Beginnen – ihren Platz im Geflecht der Institutionen einnehmen und Verantwortung übernehmen musste: die Familiengerichtshilfe (FamGHi). Ihr sind drei Schwerpunktbeiträge gewidmet: Im ersten Beitrag beschreibt Erhart die Aufgaben und das zentrale Charakteristikum der FamGHi, nämlich die interdisziplinäre Zusammenarbeit verschiedener Berufsgruppen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben: die Eltern (bzw Parteien) zu unterstützen, einvernehmliche Lösungen iSd Kindes zu erarbeiten (Clearing) oder Kontakte des Kindes zu beiden Eltern zu ermöglichen (Besuchsmittlung), sowie Entscheidungen in Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren für das Gericht vorzubereiten (fachliche Stellungnahme, spezifische Erhebungen). Eich thematisiert den durchaus schwierigen Prozess der Positionierung und Identitätsfindung der FamGHi und der Erarbeitung einheitlicher Standards zur Qualitätssicherung. Mit der offen dargelegten, kritischen Reflexion d...