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Umsatzsteuer - Verspätungszuschlag
Verspätungszuschlag (§ 135 Abs. 1, § 295 Abs. 3 BAO)
Wird der die Bemessungsgrundlage für einen Verspätungszuschlag bildende Bescheid hinsichtlich der Höhe geändert, so ist der Verspätungszuschlag nach § 295 Abs. 3 anzupassen (LS 77/198 in FJ 1998, 280).