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Umsatzsteuer - Speisen und Getränke bei Kabarett
Speisen und Getränke bei Kabarett (§ 6 Abs. 1 Z 24 UStG)
Abgabe von Speisen und Getränken in einem Kabarett sind keine steuerbefreiten Nebenleistungen zur Theatervorstellung, wenn sie dazu bestimmt sind, dem Theater zusätzliche Einnahmen zu verschaffen und in unmittelbarem Wettbewerb mit gewerblichen Unternehmen ausgeführt werden (BFH , V R 85/97 in BB 1999, 37).