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Bundesabgabenordnung - Zwischenschaltung von GmbH als Mißbrauch
Zwischenschaltung von GmbH als Mißbrauch (§ 22 EStG)
Wird eine GmbH nur deshalb gegründet, damit eine Forderung von 10 Mio. S nicht bei einem Einzelbetrieb gewinnwirksam wird und damit das Zufließen auf den Einzelbetrieb hinausgeschoben (Abtretungsentgelt sollte auf Jahre verteilt zufließen) werden kann, liegt Mißbrauch vor (LS 67/98 in FJ 1998, 235).