Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer - Nennung von Provisionsempfänger
Nennung von Provisionsempfänger (§ 162, § 167 Abs. 2 BAO)
Die Empfängernennung ist bei einem stets seinen Wohnsitz und Aufenthalt ändernden Provisionsempfänger dann als erfüllt anzunehmen, wenn der Steuerpflichtige mit dem Provisionsempfänger persönlich vor der Abgabenbehörde erscheint und dieser seinen derzeitigen Aufenthaltsort nachweislich bekanntgibt (LS 85/198 in FJ 1998, 281).