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Einkommensteuer - Keine Werbungskosten für Bewirtung
Politikerbesteuerung, keine Werbungskosten für Bewirtung (§ 16 EStG)
Der Beschwerdeführer ist als Beamter auch Funktionär bei der BVA (Vergütungen von 91.000 S jährlich) und bei der Gewerkschaft (Vergütungen von 81.000 S jährlich). An Bewirtungsspesen beantragte er 31.000 S. Aufwendungen für gesellige Zusammenkünfte, Geburtstagsfeiern oder Bewirtung von Arbeitskollegen (potentielle Wähler) gehören zu den nicht abzugsfähigen Repräsentationsaufwendungen (/ 0100).