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SWK 7, 1. März 1999, Seite K 4

Einkommensteuer - Zufluß mit Erlangung der Verfügungsgewalt

Zufluß mit Erlangung der Verfügungsgewalt (§ 19 Abs. 1 EStG)

Bei einem gerichtlichen Vergleich ist der Zufluß in dem Zeitpunkt gegeben, in dem der Gläubiger rechtlich und wirtschaftlich über die Forderung verfügen konnte (LS 68/98 in FJ 1998, 235).

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