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SWK 7, 1. März 1999, Seite K 4

Einkommensteuer - Dienstverhältnis zur Komplementär-GmbH oder Sondergewinn

Dienstverhältnis zur KomplementärGmbH oder Sondergewinn (§§ 23, 25 EStG)

Der VwGH hat bereits im Erk. , 86/14/0203, ausgeführt, daß bei einer GmbH & Co KG nur die Gehaltsaufwendungen für den Geschäftsführer der KomplementärGmbH bei der KG Betriebsausgaben darstellen. Sind auch weitere Kommanditisten bei der GmbH in einem Dienstverhältnis angestellt, dann sind diese weiteren Vergütungen als Gewinnanteile i. S. d. § 23 EStG anzusehen. Da auch im Beschwerdefall kein wirtschaftlicher Grund für die Kommanditisten (ausgenommen für den handelsrechtlichen Geschäftsführer) bestand, ihre Tätigkeit nicht unmittelbar in der KG, sondern in der zwischengeschalteten KomplementärGmbH auszuüben, waren die Dienstverhältnisse nicht anzuerkennen ().

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