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Umsatzsteuer - Mißbrauch bei willkürlicher Umsatzerhöhung
Mißbrauch bei willkürlicher Umsatzerhöhung (§ 14 UStG)
Es ist rechtsmißbräuchlich, wenn zwei Unternehmer durch Verkauf und Rückkauf von Wirtschaftsgütern den Umsatz ohne Rücksicht auf ihren wirtschaftlichen Gehalt erhöhen, um höhere Vorsteuern in Anspruch nehmen zu können (erging zum dt. § 24 UStG bei einem Händler und Landwirt) (BFH , V R 68/96 in BB 1998, 2620).