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Die umsatzsteuerliche Behandlung von Goldmünzen
BMF-Erlaß behandelt die Änderungen aufgrund des AbgÄG 1998
Der Erlaß GZ 09 0608/2-IV/9/99 vom behandelt die Änderung in der umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung von Goldmünzen seit auf Grund des Abgabenänderungsgesetzes 1998 (SWK-Heft 33/1998, Seite T 172 ff.). Der Grund für die Änderung der Bestimmungen liegt nach den Erläuterungen zur Regierungsvorlage in der am vom Rat beschlossenen Goldrichtlinie (vgl. Moritz, Europarechtliche Vorgaben für die Besteuerung von Umsätzen mit Gold, SWK-Heft 30/1998, Seite S 664 ff.). Diese ist allerdings von den Mitgliedstaaten erst zum umzusetzen.
Nach der 6. EG-Mehrwertsteuer-Richtlinie (RL) hat Österreich nicht die Möglichkeit, die Umsätze von Goldmünzen steuerfrei zu belassen. Die Grundlage für die bisherige Steuerbefreiung der Umsätze von Gold ist vielmehr nach den Erläuterungen zum UStG 1994 eine Protokollerklärung zu Artikel 1 Nr. 1 lit. e der Steuersatz-Richtlinie, in der der Rat und die Kommission festgestellt haben, daß die Mitgliedstaaten bei Ausbleiben einer fristgerechten Ratsentscheidung frei sind, ihre Mehrwertsteuer-Regelung für Gold selbst festzulegen. An diese Erklärung hat sich die Kommission offensichtlich nicht gehalten, da sie gegen Österreich (wie auch gegen Deutschland) ein Vertragsverletz...