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SWK 7, 1. März 1999, Seite S 186

300.000-S-Umsatzgrenze: doch ein Nettobetrag!

(A. B.) - Die Steuerbefreiung des § 6 Abs. 1 Z 27 UStG stellt eine Rechtsfolge dar. Ihre Voraussetzungen sind zu prüfen, ohne die Folge selbst vorwegzunehmen. Zu diesen Voraussetzungen gehört, daß die Umsätze 300.000 S nicht übersteigen. Für die Berechnung der Umsätze ist sohin nicht schon von der Steuerbefreiung (für Kleinunternehmer), sondern von der Besteuerung nach den allgemeinen Regelungen auszugehen. Gemäß § 4 Abs. 10 UStG gehört die Umsatzsteuer aber nicht zur Bemessungsgrundlage. (Erkenntnis des , Abweisung der Präsidentenbeschwerde)

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