Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
300.000-S-Umsatzgrenze: doch ein Nettobetrag!
(A. B.) - Die Steuerbefreiung des § 6 Abs. 1 Z 27 UStG stellt eine Rechtsfolge dar. Ihre Voraussetzungen sind zu prüfen, ohne die Folge selbst vorwegzunehmen. Zu diesen Voraussetzungen gehört, daß die Umsätze 300.000 S nicht übersteigen. Für die Berechnung der Umsätze ist sohin nicht schon von der Steuerbefreiung (für Kleinunternehmer), sondern von der Besteuerung nach den allgemeinen Regelungen auszugehen. Gemäß § 4 Abs. 10 UStG gehört die Umsatzsteuer aber nicht zur Bemessungsgrundlage. (Erkenntnis des , Abweisung der Präsidentenbeschwerde)