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Einkommensteuer - Anlaufverluste, Dreijahresfrist
Anlaufverluste, Dreijahresfrist (§ 18 Abs. 6 und 7 EStG)
In die Anlaufphase sind nicht die Zeiten einzurechnen, die ein Steuerpflichtiger im Rahmen von Studentenjobs verbracht hat. Bei einem Architekten, der 1990 mit der Tätigkeit eines planenden Baumeisters begonnen hat, beginnt die Dreijahresfrist nicht bereits mit der Aufnahme von Planungsarbeiten im Rahmen von Studentenjobs in den Jahren ab 1978 (LS 6/99 in FJ 1999, 19).