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IFB für Programme?
•Im Zusammenhang mit der Geltendmachung eines Investitionsfreibetrages bietet der Erwerb von Rechten an Programmen keinen Anhaltspunkt dafür, daß damit der Betrieb des Programmierers ohne weiteres fortgesetzt wird. - (§ 10 Abs. 5 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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