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SWK 7, 1. März 1999, Seite K 4

Einkommensteuer - Werbungskosten vor Verkauf einer Liegenschaft

Werbungskosten vor Verkauf einer Liegenschaft (§ 16 EStG)

Kosten für Ausmietung, für Anwaltshonorare und Erstellung eines Fluchtlinienplanes sind nicht als Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung anzuerkennen, wenn nach jahrelangen Verkaufsbemühungen die Liegenschaft verkauft worden ist ().

Anmerkung: Grund für die Annahme der jahrelangen Verkaufsabsicht war unter anderem ein Schreiben des Anwaltes an die Beschwerdeführerin, in der er ausführte „... freue mich Ihnen mitteilen zu können, daß die jahrelangen Verkaufsbemühungen zu einem endgültigen Ergebnis geführt haben ...". Nach dieser Entscheidung kann sich der Anwalt der lang anhaltenden Freude seiner Mandantin sicher sein.

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