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Reform der Wettgebühren nach dem GebG
Vorschlag für eine Neugestaltung
Die Steuerreformkommission hat in ihrem Bericht an den Bundesminister für Finanzen mit überzeugenden Argumenten eine Totalreform der Rechtsgebühren empfohlen. Die Rechtsgeschäftsgebühren sollen teils ersatzlos gestrichen und teils aufkommensneutral durch neue zeitgemäße Verkehrsteuern ersetzt werden. Im folgenden wird ausgehend von den bisherigen gebührenrechtlichen Regelungen ein Vorschlag für die Ausgestaltung einer Glücksspielsteuer für Totalisateur- und Buchmacherwetten dargestellt.
I. Einführung
Neben der Schaffung einer Kreditsteuer hat die Steuerreformkommission an die Einführung einer Glücksspielsteuer als Ersatzsteuer für die bisherigen Rechtsgeschäftsgebühren gedacht. Die neue Glücksspielsteuer soll aus dem Kreis der bisher erfaßten Tatbestände des § 33 TP 17 Abs. 1 GebG neben den privaten Ausspielungen (Z 7) und den Einsatzgebühren für Lotto, Toto, Brief- und Rubbellose etc. (Z 8) auch die Buchmacher- und Totalisateurwetten (Z 6) erfassen. Der Ertrag aus den genannten Rechtsgeschäftsgebühren wurde im Bericht der Steuerreformkommission mit insgesamt rd. 2.200 Mio. S angegeben. Nach unserem Informationsstand entfallen davon etwa 100 Mio. S auf Buchmacher- und Totalisateurwetten ...