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Einkommensteuer - Recht auf Lizenz- und Beratungsvertrag
Recht auf Lizenz- und Beratungsvertrag (§ 29 Z 3 EStG)
Wird das Recht auf den Abschluß von Lizenz- und Beratungsverträgen in Millionenhöhe auf Grund einer Sondervereinbarung durch Abfindung veräußert, so liegt keine steuerfreie Veräußerung eines Privatrechtes, sondern – abgesehen von einer möglichen gewerblichen Tätigkeit - Einkünfte aus Leistungen vor (LS 9/99 in FJ 1999, 19).