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Auswirkungen des Euro auf die Vordrucke der Finanzverwaltung
Der Euro erfordert Änderungen bei verschiedenen Finanzvordrucken
Bereits seit Jahresbeginn 1999 steht eine Anzahl von (Erklärungs)Vordrucken in Euro zur Verfügung. Stellvertretend seien die Umsatzsteuervoranmeldung (Vordruck U 30) und die Anmeldung der Jahressteuer der Straßenbenützungsabgabe (Vordruck StraBA 2 b) genannt. Die neuen Euro-Vordrucke sind so gestaltet, daß sie wahlweise entweder weiterhin in Schilling oder aber bereits in Euro erstellt und beim Finanzamt eingereicht werden können. Diese "Optionsmöglichkeit" besteht während der Übergangsphase (das ist der Zeitraum vom bis zum ) und für (Erklärungs)Zeiträume bzw. Stichtage ab 1999 (bis inklusive 2001). Der Zeitpunkt, zu dem eine Erklärung erstellt oder beim Finanzamt eingereicht wird, hat keine Auswirkung auf die Währung dieser Erklärung. Ich möchte das in zwei Beispielen erläutern. Die Umsatzsteuervoranmeldung für Dezember 1998 wird am beim Finanzamt eingereicht und kann nur in Schilling gelegt werden. Sie importieren am privat einen neuen PKW direkt aus einem EU-Mitgliedstaat. Sowohl die Erklärung über die Normverbrauchsabgabe als auch die Erwerbsteuererklärung (Fahrzeugeinzelbesteuerung) können bereits in Euro einger...