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Umsatzsteuer - Unechter Mitgliedsbeitrag bei Rübenernteverein
Unechter Mitgliedsbeitrag bei Rübenernteverein (§ 1 UStG)
Erschöpft sich die Tätigkeit des Vereines zur Förderung der Wirtschaftlichkeit der bäuerlichen Zuckerrübenproduktion in der Anschaffung einer Rübenerntemaschine und in ihrem Einsatz bei den Mitgliedern, dann stellt auch der fixe Mitgliedsbeitrag ein umsatzsteuerpflichtiges Entgelt dar (, 0034).