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Einkommensteuer - Patientenspenden als Einnahmen
Partientenspenden als Einnahmen (§ 15 EStG)
Patientenspenden, die ein angestellter Arzt für ärztliche Behandlungen auf ein als Stiftung bezeichnetes Institutskonto überwiesen erhält, sind diesem zuzurechnen, wenn er über das Konto gleich einem Eigentümer verfügungsberechtigt ist (LS 2/99 in FJ 1999, 18).