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Ungereimtheiten im Energieabgabenrecht
Lösungen sollten durch Gesetzesänderungen, nicht durch korrigierende Interpretation im Erlaßweg erfolgen
Nach nunmehr über zweijährigem Bestehen der Elektrizitätsabgabe, der Erdgasabgabe und der Energieabgabenvergütung ergibt sich in der praktischen Anwendung eine Fülle von Auslegungsproblemen und Ungereimtheiten, welche nur teilweise durch den mittlerweile ergangenen BMF-Erlaß gelöst werden konnten. Die hier aufgezeigten Problembereiche betreffen die Weiterlieferung von elektrischer Energie im Konzern sowie die Berücksichtigung von innerbetrieblichen Leistungsverrechnungen und von Auslandsumsätzen bei der Berechnung der Höhe des Vergütungsanspruchs.
1. Weiterlieferung von elektrischer Energie im Konzern
Gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 ElektrizitätsabgabeG unterliegt der Elektrizitätsabgabe die Lieferung von elektrischer Energie im Steuergebiet, ausgenommen an Elektrizitätsversorgungsunternehmen. Als Elektrizitätsversorgungsunternehmen gelten gemäß Pkt. 1.1.1. des zu den Energieabgabegesetzen ergangenen BMF-Erlasses lediglich Energieversorger mit Flächenkonzession (Energieversorgung in einem bestimmten, flächenmäßig abgegrenzten Bereich) und Energieerzeuger mit Einspeisekonzession. Wird elektrische Energie an ein Nicht-EVU geliefert, ist nach dem Gesetzeswortlaut der Tatbestand für die Steuerpflic...