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SWK 9, 20. März 1998, Seite R 24
Ortstaxe Kärnten
•In Kärnten kann die pauschalierte Ortstaxe für Wohnungen vorgeschrieben werden, die der Hauseigentümer, der in diesem Haus seinen Hauptwohnsitz hat, in der Sommersaison zeitweise vermietet - (§ 3 Kärntner Orts- und Nächtigungstaxengesetz), (Abweisung)
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