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SWK 9, 20. März 1998, Seite 023

USt: Bildteppiche

Die Lieferung von Bildteppichen unterliegt der Umsatzsteuer nicht mit dem ermäßigten Steuersatz für Kunstgegenstände, sondern mit dem Normalsteuersatz - (Z 44 der Anlage A zu § 10 Abs. 2 UStG 1992)

Der künstlerische Wert der Bildteppiche steht ihrer Einreihung in Kapitel 57 des Zolltarifes nicht entgegen. (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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