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SWK 9, 20. März 1998, Seite 024

Bauordnung OÖ

In Linz kann ein Beitrag zur Herstellung des Gehsteiges erst vorgeschrieben werden, nachdem der Gemeinderat die Herstellung des Gehsteiges beschlossen hat - (§ 21 oö. Bauordnung), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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