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SWK 9, 20. März 1998, Seite R 24
Bauordnung OÖ
•In Linz kann ein Beitrag zur Herstellung des Gehsteiges erst vorgeschrieben werden, nachdem der Gemeinderat die Herstellung des Gehsteiges beschlossen hat - (§ 21 oö. Bauordnung), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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