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SWK 9, 20. März 1998, Seite R 24

EuGH: Diskriminierungsverbot

Steuerliche Diskriminierungsverbote: Art. 95 EGV bei unmittelbar aus Drittländern eingeführten Erzeugnissen nicht anwendbar

Urteilstenor des EuGH: „Ein Sachverhalt wie derjenige, der sich aus der Einfuhr eines Fahrzeugs unmittelbar aus einem Drittland in einen Mitgliedstaat ergibt, fällt nicht in den Anwendungsbereich des Artikels 95 EG-Vertrag."

( Tabouillet, Vorabentscheidungsersuchen des französischen Tribunal de grande instance Briey)

Anmerkung: Der Sachverhalt im Ausgangsverfahren betraf die Erhebung von Kraftfahrzeugsteuer für ein Fahrzeug, das direkt aus den USA nach Frankreich eingeführt wurde. Die Fragen des vorliegenden Gerichts ergaben sich in einem Rechtsstreit über die Anwendung einer Methode zur Berechnung der zu entrichtenden Steuer auf ein Fahrzeug aus ausländischer Produktion, die zu einer höheren Besteuerung als bei gleichartigen Fahrzeugen aus inländischer Produktion führt.

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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