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SWK 9, 20. März 1998, Seite 024

KurzparkzonenG Tirol

Der Zulassungsbesitzer eines Pkw kann wegen Übertretung des Tiroler Kurzparkzonenabgabegesetzes bestraft werden, wenn er eine Anfrage, wem er das Lenken eines vorschriftswidrig geparkten Fahrzeuges überlassen hatte, nicht beantwortet - (§ 2 Abs. 2 Tiroler Kurzparkzonenabgabegesetz), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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