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SWK 9, 20. März 1998, Seite R 21

ParkgebührenG Stmk.

Das Steiermärkische Parkgebührengesetz 1979 gibt keine Handhabe dafür, unter Strafsanktion Auskunft darüber zu verlangen, wer das Fahrzeug zu einem bestimmten Zeitpunkt gelenkt oder geparkt hat - (§ 6 Abs. 5 Stmk. Parkgebührengesetz), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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