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SWK 9, 20. März 1998, Seite 021

ParkgebührenG Stmk.

Das Steiermärkische Parkgebührengesetz 1979 gibt keine Handhabe dafür, unter Strafsanktion Auskunft darüber zu verlangen, wer das Fahrzeug zu einem bestimmten Zeitpunkt gelenkt oder geparkt hat - (§ 6 Abs. 5 Stmk. Parkgebührengesetz), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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